Das Bürgergeld dient als finanzielle Absicherung für Personen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Dies betrifft Menschen ab 15 Jahren, die die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben, in Deutschland wohnen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Zudem müssen sie mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können und hilfebedürftig sein. Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und der Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Grundsätzlich müssen eigene Mittel wie Einkommen oder verwertbares Vermögen zuerst zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden, sofern Freibeträge überschritten werden.
Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der aktuelle Basis-Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro. Für mit Partnern zusammenlebende Erwachsene sind es 506 Euro. Diese Leistung ist ein Auffangnetz für jene, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, und deckt wesentliche Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung, Haushaltswaren, Fahrkarten, Reparaturen, Handy und Stromkosten ab. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, verfügt durch Freibeträge über mehr Geld und erwirbt Ansprüche auf ALG I, Erwerbsminderungsrente und Rente, was die Arbeitsaufnahme stets lohnenswert macht.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Die Voraussetzungen
Die Berechtigung für Bürgergeld ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Eine zentrale Rolle spielt die Erwerbsfähigkeit, was bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung die Aufnahme einer Arbeit hindert. Personen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen die Altersgrenze für ihre Rente noch nicht erreicht haben. Des Weiteren ist es erforderlich, in Deutschland zu wohnen und hier den Lebensmittelpunkt zu haben. Ein weiteres Kriterium ist die Fähigkeit, mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten zu können.
Selbst wenn eine Person nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld bezogen werden, vorausgesetzt, diese Person lebt mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft. Dies unterstreicht den solidarischen Ansatz des Systems, bei dem die Bedürfnisse der gesamten Gemeinschaft berücksichtigt werden.
Berechnung und Höhe des Bürgergeldes
Der Bürgergeld-Rechner der Caritas ermöglicht es, einen eventuellen Anspruch online zu berechnen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Rechner nicht den generellen ALG II Anspruch prüft, sondern lediglich die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ermittelt. Dies bedeutet, es wird davon ausgegangen, dass die grundlegenden Voraussetzungen für den ALG II-Bezug bereits erfüllt sind. Maßgeblich für die Berechnung ist der aktuelle Basis-Regelsatz, der ab dem 1. Januar 2024 bei 563 Euro liegt. Dieser Regelsatz wird zusammen mit fortgeschriebenen Regelsätzen und Mehrbedarfen für die Anspruchsberechnung herangezogen. Die vom Gesetzgeber festgelegten Leistungsansprüche lassen sich somit ermitteln.
Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz 563 Euro, während mit Partnern zusammenlebende Erwachsene 506 Euro erhalten. Es ist zu beachten, dass von diesen monatlichen 563 Euro alle notwendigen Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Kleidung, Haushaltswaren, Fahrkarten, Reparaturen, Handy und Stromkosten zu decken sind. Die Höhe des Bürgergeldanspruchs variiert stark und hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Dazu zählen die Kosten für Kalt- und Warmmiete, das Alter und die Anzahl der Kinder sowie das Einkommen der antragstellenden Person und des Partners. Faktoren wie Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderungen oder Krankheit werden ebenfalls in die Bedarfsermittlung einbezogen. Eine weitere Einschränkung des Online-Rechners besteht darin, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nicht geprüft wird, da für jede Stadt und Gemeinde unterschiedliche Werte gelten. Ob Wohnkosten als angemessen gelten, ist für die Berechnung der ALG II Leistungen im Rechner zunächst nicht relevant, aber dies kann zu Abweichungen im tatsächlichen Leistungsbescheid führen.
Einkommen und Vermögen: Wann eigene Mittel Vorrang haben
Die Gewährung von Bürgergeld ist primär für hilfebedürftige Personen vorgesehen. Dies bedeutet, dass Antragstellende grundsätzlich ihre eigenen Mittel einsetzen müssen, bevor sie finanzielle Unterstützung erhalten. Verfügen Personen über Einkommen oder verwertbares Vermögen, muss dieses zuerst zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, insbesondere wenn dabei Freibeträge überschritten werden. Das System ist so konzipiert, dass es als letztes Auffangnetz dient, nachdem alle verfügbaren Eigenressourcen ausgeschöpft wurden, um das Existenzminimum zu sichern.
Der Weg zum Bürgergeld: Antragstellung und Kommunikation
Um Bürgergeld zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Jobcenter erforderlich. Informationen zum genauen Vorgehen finden sich auf den entsprechenden Seiten der Bundesagentur für Arbeit, ebenso wie Details zu Antrag, Anlagen und dem Bescheid. Bei Fragen zum Bürgergeld oder zur Antragstellung steht das zuständige Jobcenter beratend zur Seite. Die Kontaktdaten der Jobcenter lassen sich über die Dienststellensuche ermitteln.
Für eine vereinfachte Kommunikation mit dem Jobcenter steht die Jobcenter-App zur Verfügung. Mit dieser App können direkt Nachrichten an das Jobcenter gesendet und benötigte Dokumente hochgeladen werden, was den administrativen Prozess effizienter gestaltet.
Zwischen Anspruch und Arbeitsalltag: Eine Fallstudie
Die Realität des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt kann für Bürgergeld-Empfänger eine große Herausforderung darstellen. Ein Beispiel hierfür ist Stefanie aus der RTLZWEI-Sozialreportage „Hartz und herzlich“, die eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Obwohl sie von einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt träumte und nach anfänglicher Ablehnung eine Chance beim Probearbeiten in einer Veddeler Fischgaststätte erhielt, zeigte sich, dass der Weg steinig sein kann. Trotz ihrer Vorerfahrung, die über zehn Jahre zurücklag, erhielt die 59-Jährige nach einem Probetag einen Vertrag für vier Wochen und freute sich, keine Bürgergeldlerin mehr zu sein.
Doch bereits nach dem ersten Arbeitstag war sie mit den Nerven am Ende und berichtete von extremem Muskelkater, der sie humpeln ließ und zu der Aussage führte: „Ich glaube echt, ich kriege da einen Schlaganfall oder Herzinfarkt!“ Die Arbeit im Fischrestaurant erwies sich als so anstrengend, dass sie nach wenigen Tagen eine Ernüchterung erlebte. Trotz der physischen Belastung beabsichtigte Stefanie nicht aufzugeben und wollte den Job durchziehen. Allerdings liegt die Berichterstattung schon länger zurück, und Stefanie taucht nicht mehr als Mitarbeiterin auf der Website des Restaurants auf. Dies veranschaulicht, wie Arbeit sich lohnen kann, aber der Wiedereinstieg nach längerer Pause eine immense körperliche und psychische Anpassungsleistung erfordert, die weit über die reine finanzielle Komponente des Bürgergeldes hinausgeht.