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Bürgergeld in der Praxis: Anspruch, Berechnung und die Realität des Arbeitsmarktes
Allgemein Analyse

Bürgergeld in der Praxis: Anspruch, Berechnung und die Realität des Arbeitsmarktes

Elena Schmidt Elena Schmidt | ~3 min
Inhaltsverzeichnis
Elena Schmidt
Elena Schmidt Technologie-Redakteurin

Das Wichtigste

  • Bürgergeld ist eine grundlegende Absicherung für erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen in Deutschland, die ihr Existenzminimum nicht aus eigenen Mitteln decken können.
  • Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt ab 2024 563 Euro, für Paare 506 Euro, und deckt essentielle Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Kleidung und Strom ab.
  • Die individuelle Anspruchshöhe hängt von vielfältigen Faktoren wie Mietkosten, Familiensituation, Alter und vorhandenem Einkommen oder Vermögen ab, wobei eigene Mittel vorrangig einzusetzen sind.
  • Der Antrag erfolgt beim zuständigen Jobcenter, wobei digitale Tools wie die Jobcenter-App die Kommunikation und Dokumentenübermittlung vereinfachen.
  • Der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nach einer Bürgergeld-Phase kann trotz Motivation eine erhebliche physische und psychische Herausforderung darstellen, wie ein Fallbeispiel zeigt.
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Das Bürgergeld dient als finanzielle Absicherung für Personen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Dies betrifft Menschen ab 15 Jahren, die die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben, in Deutschland wohnen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Zudem müssen sie mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können und hilfebedürftig sein. Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und der Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Grundsätzlich müssen eigene Mittel wie Einkommen oder verwertbares Vermögen zuerst zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden, sofern Freibeträge überschritten werden.

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der aktuelle Basis-Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro. Für mit Partnern zusammenlebende Erwachsene sind es 506 Euro. Diese Leistung ist ein Auffangnetz für jene, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, und deckt wesentliche Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung, Haushaltswaren, Fahrkarten, Reparaturen, Handy und Stromkosten ab. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, verfügt durch Freibeträge über mehr Geld und erwirbt Ansprüche auf ALG I, Erwerbsminderungsrente und Rente, was die Arbeitsaufnahme stets lohnenswert macht.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Die Voraussetzungen

Die Berechtigung für Bürgergeld ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Eine zentrale Rolle spielt die Erwerbsfähigkeit, was bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung die Aufnahme einer Arbeit hindert. Personen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen die Altersgrenze für ihre Rente noch nicht erreicht haben. Des Weiteren ist es erforderlich, in Deutschland zu wohnen und hier den Lebensmittelpunkt zu haben. Ein weiteres Kriterium ist die Fähigkeit, mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten zu können.

Selbst wenn eine Person nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld bezogen werden, vorausgesetzt, diese Person lebt mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft. Dies unterstreicht den solidarischen Ansatz des Systems, bei dem die Bedürfnisse der gesamten Gemeinschaft berücksichtigt werden.

Berechnung und Höhe des Bürgergeldes

Der Bürgergeld-Rechner der Caritas ermöglicht es, einen eventuellen Anspruch online zu berechnen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Rechner nicht den generellen ALG II Anspruch prüft, sondern lediglich die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ermittelt. Dies bedeutet, es wird davon ausgegangen, dass die grundlegenden Voraussetzungen für den ALG II-Bezug bereits erfüllt sind. Maßgeblich für die Berechnung ist der aktuelle Basis-Regelsatz, der ab dem 1. Januar 2024 bei 563 Euro liegt. Dieser Regelsatz wird zusammen mit fortgeschriebenen Regelsätzen und Mehrbedarfen für die Anspruchsberechnung herangezogen. Die vom Gesetzgeber festgelegten Leistungsansprüche lassen sich somit ermitteln.

Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz 563 Euro, während mit Partnern zusammenlebende Erwachsene 506 Euro erhalten. Es ist zu beachten, dass von diesen monatlichen 563 Euro alle notwendigen Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Kleidung, Haushaltswaren, Fahrkarten, Reparaturen, Handy und Stromkosten zu decken sind. Die Höhe des Bürgergeldanspruchs variiert stark und hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Dazu zählen die Kosten für Kalt- und Warmmiete, das Alter und die Anzahl der Kinder sowie das Einkommen der antragstellenden Person und des Partners. Faktoren wie Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderungen oder Krankheit werden ebenfalls in die Bedarfsermittlung einbezogen. Eine weitere Einschränkung des Online-Rechners besteht darin, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nicht geprüft wird, da für jede Stadt und Gemeinde unterschiedliche Werte gelten. Ob Wohnkosten als angemessen gelten, ist für die Berechnung der ALG II Leistungen im Rechner zunächst nicht relevant, aber dies kann zu Abweichungen im tatsächlichen Leistungsbescheid führen.

Einkommen und Vermögen: Wann eigene Mittel Vorrang haben

Die Gewährung von Bürgergeld ist primär für hilfebedürftige Personen vorgesehen. Dies bedeutet, dass Antragstellende grundsätzlich ihre eigenen Mittel einsetzen müssen, bevor sie finanzielle Unterstützung erhalten. Verfügen Personen über Einkommen oder verwertbares Vermögen, muss dieses zuerst zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, insbesondere wenn dabei Freibeträge überschritten werden. Das System ist so konzipiert, dass es als letztes Auffangnetz dient, nachdem alle verfügbaren Eigenressourcen ausgeschöpft wurden, um das Existenzminimum zu sichern.

Der Weg zum Bürgergeld: Antragstellung und Kommunikation

Um Bürgergeld zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Jobcenter erforderlich. Informationen zum genauen Vorgehen finden sich auf den entsprechenden Seiten der Bundesagentur für Arbeit, ebenso wie Details zu Antrag, Anlagen und dem Bescheid. Bei Fragen zum Bürgergeld oder zur Antragstellung steht das zuständige Jobcenter beratend zur Seite. Die Kontaktdaten der Jobcenter lassen sich über die Dienststellensuche ermitteln.

Für eine vereinfachte Kommunikation mit dem Jobcenter steht die Jobcenter-App zur Verfügung. Mit dieser App können direkt Nachrichten an das Jobcenter gesendet und benötigte Dokumente hochgeladen werden, was den administrativen Prozess effizienter gestaltet.

Zwischen Anspruch und Arbeitsalltag: Eine Fallstudie

Die Realität des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt kann für Bürgergeld-Empfänger eine große Herausforderung darstellen. Ein Beispiel hierfür ist Stefanie aus der RTLZWEI-Sozialreportage „Hartz und herzlich“, die eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Obwohl sie von einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt träumte und nach anfänglicher Ablehnung eine Chance beim Probearbeiten in einer Veddeler Fischgaststätte erhielt, zeigte sich, dass der Weg steinig sein kann. Trotz ihrer Vorerfahrung, die über zehn Jahre zurücklag, erhielt die 59-Jährige nach einem Probetag einen Vertrag für vier Wochen und freute sich, keine Bürgergeldlerin mehr zu sein.

Doch bereits nach dem ersten Arbeitstag war sie mit den Nerven am Ende und berichtete von extremem Muskelkater, der sie humpeln ließ und zu der Aussage führte: „Ich glaube echt, ich kriege da einen Schlaganfall oder Herzinfarkt!“ Die Arbeit im Fischrestaurant erwies sich als so anstrengend, dass sie nach wenigen Tagen eine Ernüchterung erlebte. Trotz der physischen Belastung beabsichtigte Stefanie nicht aufzugeben und wollte den Job durchziehen. Allerdings liegt die Berichterstattung schon länger zurück, und Stefanie taucht nicht mehr als Mitarbeiterin auf der Website des Restaurants auf. Dies veranschaulicht, wie Arbeit sich lohnen kann, aber der Wiedereinstieg nach längerer Pause eine immense körperliche und psychische Anpassungsleistung erfordert, die weit über die reine finanzielle Komponente des Bürgergeldes hinausgeht.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Kernvoraussetzungen für den Erhalt von Bürgergeld?
Bürgergeld kann erhalten, wer erwerbsfähig und leistungsberechtigt ist. Dies bedeutet, man muss mindestens 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben. Zudem ist es notwendig, in Deutschland zu wohnen und hier den Lebensmittelpunkt zu haben. Eine weitere Bedingung ist die Fähigkeit, mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten zu können. Von entscheidender Bedeutung ist auch die Hilfebedürftigkeit, welche vorliegt, wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln gesichert werden kann. Erwerbsfähig ist man, wenn keine Krankheit oder Behinderung die Arbeitsaufnahme hindert. Auch nicht erwerbsfähige Personen können Bürgergeld bekommen, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben.
Wie hoch ist der Regelsatz des Bürgergeldes und was beinhaltet er?
Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Basis-Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 506 Euro. Dieser Regelsatz ist maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen. Von diesen 563 Euro im Monat sind alle zum Leben notwendigen Ausgaben zu bestreiten. Dazu gehören Lebensmittel, Kleidung, Haushaltswaren, Fahrkarten, Reparaturen, die Kosten für ein Handy und nicht zuletzt die Stromkosten. Wie Michaela Hofmann von der Caritas betont, handelt es sich um eine solidarische Leistung, die keine großen Sprünge zulässt, sondern als Auffangnetz dient, um das Existenzminimum zu sichern.
Welche Faktoren beeinflussen die individuelle Höhe des Bürgergeldanspruchs?
Die Höhe des Bürgergeldanspruchs ist von einer Vielzahl individueller Umstände abhängig. Zu den wesentlichen Faktoren zählen die Kosten für Kalt- und Warmmiete, das Alter der antragstellenden Person sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Des Weiteren spielen das Einkommen der Person und gegebenenfalls des Partners eine Rolle. Auch spezifische Lebensumstände werden in die Bedarfsermittlung einbezogen, wie beispielsweise eine Alleinerziehung. Ergänzend dazu werden Faktoren wie eine bestehende Schwangerschaft, das Vorhandensein von Behinderungen oder Krankheiten ebenfalls berücksichtigt, um den individuellen Bedarf präzise zu ermitteln. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Angemessenheit der Wohnkosten für die Berechnung in Online-Rechnern nicht immer geprüft wird, was zu Abweichungen im Leistungsbescheid führen kann.
Welche Rolle spielen eigenes Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld?
Bürgergeld erhalten grundsätzlich nur hilfebedürftige Personen. Dies hat zur Folge, dass Antragstellende zuerst ihre eigenen Mittel einsetzen müssen, bevor ihnen finanzielle Hilfe gewährt wird. Konkret bedeutet das: Wenn Sie Einkommen haben oder über verwertbares Vermögen verfügen, müssen Sie dieses zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts nutzen. Diese Regelung greift, sofern die gesetzlich festgelegten Freibeträge überschritten werden. Das System basiert auf dem Prinzip der Subsidiarität, bei dem die Eigenverantwortung und die Nutzung vorhandener Ressourcen im Vordergrund stehen, bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können, um das Existenzminimum zu gewährleisten.
Wie kann man Bürgergeld beantragen und welche Unterstützung gibt es dabei?
Den Antrag auf Bürgergeld können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf ihren Webseiten detaillierte Informationen zum genauen Vorgehen beim Beantragen des Bürgergeldes sowie zu den erforderlichen Anlagen und dem Bescheid. Für spezifische Fragen zum Bürgergeld oder zum Antragsprozess steht Ihnen das zuständige Jobcenter beratend zur Seite. Die Kontaktdaten Ihres Jobcenters können Sie bequem über die Dienststellensuche ermitteln. Zusätzlich erleichtert die Jobcenter-App die Kommunikation erheblich, indem sie es Ihnen ermöglicht, direkt Nachrichten an Ihr Jobcenter zu senden und notwendige Dokumente hochzuladen, was den gesamten Prozess effizienter und zugänglicher macht.
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5 verwendete Quellen
www.arbeitsagentur.de Primärquelle
Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen | Bundesagentur für Arbeit
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www.das-steht-dir-zu.de Primärquelle
Der Bürgergeld-Rechner
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www.arbeitsagentur.de Primärquelle
Bürgergeld online beantragen | Bundesagentur für Arbeit
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www.focus.de Primärquelle
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www.dgb.de
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